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Adressen der Generalkonsulate

Generalkonsulate in der BRD

Generalkonsulat der Russischen
Föderation in Bonn:

Waldstrasse 42
53177 Bonn
Tel.: Tel.+49 (0) 228 - 386 79 23
Fax: Fax. +49 (0) 228 - 31 21 64

Generalkonsulat der Russischen
Föderation in Frankfurt/Main:

Öderweg 16/18
60318 Frankfurt / Main
Tel.: Tel.+49 (0) 69 - 596 745 03
Fax: Fax. +49 (0) 69 - 596 745 05

Generalkonsulat der Russischen
Föderation in Hamburg:

Am Feenteich 20
22085 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 - 229 52 01
Fax: +49 (0) 40 - 229 77 27

Generalkonsulat der Russischen
Föderation in Leipzig:

Turmgutstrasse 1-3
04155 Leipzig
Tel: +49 (0) 341 - 585 18 76
Fax: +49 (0) 341 - 564 95 89

Generalkonsulat der Russischen
Föderation in München:

Maria-Theresia-Straße 17
81675 München
Tel: +49 (0) 89 - 592 503
Fax: +49 (0) 89 - 550 38 28

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Amtliche Hinweise

Artikel von russland-info.tk

An dieser Stelle erhalten Sie amtliche Informationen zu konsularischen Angelegenheiten, Visabestimmungen und Sicherheitshinweisen.

Sicherheitshinweise

In einigen Teilen Russlands bestehen akute Reisewarnungen, weshalb immer empfohlen wird, die Informationen des Auswärtigen Amtes zu sichten.

Darüber hinaus gelten für manche Gebiete und Landesteile besondere Regeln, welche eine spezielle Erlaubnis erfordern, um diese Regionen betreten zu dürfen. Dies gilt insbesondere für die Grenz- und grenznahen Gebiete der Russischen Föderation sowie für Teile des Nordkaukasus.

Visabestimmungen

Um nach Russland einzureisen, benötigen deutsche Staatsangehörige derzeit grundsätzlich einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach dem Ausreisedatum gültig sein muss. Darüber hinaus ist im Moment für Reisen in das russische Staatsgebiet ein Visum notwendig, welches vor der Einreise in einer der russischen Auslandsvertretungen zu beantragen ist.

Um eine Einreise für touristische Zwecke zu erhalten, ist derzeit grundsätzlich eine Einladung vorzuweisen. Diese kann man direkt von Freunden oder der Familie erhalten oder auch über ein Reisebüro beziehen. Vorteil der Reisebürovariante ist, dass sich dieses im Regelfall um alle bürokratischen Belange kümmert und damit eine unbeschwerte Reise garantiert ist. Ich selbst nutze gern den Weg über Reisebüros, die sich auf Russland spezialisiert haben, da diese häufig bereits über eine entsprechende Infrastruktur verfügen.

Für die Beantragung eines Visums muss darüber hinaus ein Versicherungsschein vorgelegt werden, da in Russland eine Krankenversicherungspflicht gilt. Welche Unternehmen diesbezüglich von der Auslandsvertretung akzeptiert werden, kann der Internetpräsenz der russischen Botschaft entnommen werden. Darüber hinaus ist für eine Einreisegenehmigung grundsätzlich ein Kontoauszug notwendig oder eine anderweitige Garantie, die die Rückreisewilligkeit des Besuchers garantiert. Als Nachweis dafür kann auch ein regelmäßiger Einkommensnachweis, ein Nachweis über Wohneigentum o.ä. angesehen werden. Für Geschäftsreisen ist weiterhin die Registrierung der eigenen Firma vonnöten oder bei Angestellten bzw. Arbeitern die im Auftrag ihrer Firma reisen, eine Bestätigung des Arbeitgebers. Da sich die notwendigen Unterlagen ändern können, wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies keine abschließende Aufzählung ist. Für nähere Informationen zu den erforderlichen Dokumenten wenden Sie sich bitte direkt an die russischen Botschaft in Berlin.

Aufenthaltsregularien

Nach der Einreise in das russische Staatsgebiet ist zur Zeit eine Anmeldung erforderlich, da in Russland eine Registrierungspflicht besteht. Diese muss innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (FMS) des Aufenthaltsortes über den Gastgeber (z.B. den russischen Partner eines deutschen Reisebüros) erfolgen, der im Visum angegeben ist. Sollte die Reise in ein Hotel führen, kümmert sich der Hotelbetrieb im Regelfall um die Registrierung. Für weitere Informationen zu diesem Verfahren möchte ich an die russischen Auslandsvertretungen verweisen, da nur diese rechtsverbindliche Auskünfte zu russischen Gesetzmäßigkeiten geben kann.

Sollten Sie beabsichtigen im Grenzgebiet zwischen Russland und Polen oder Russland und Litauen Wanderungen vorzunehmen, sollten Sie zwingend auf die Grenzsteine achten, wenngleich diese teilweise weit voneinander entfernt stehen. So führt jeder illegal Übertritt zu einer Festnahme und kann mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet werden.

Konsularische Vertretungen

Adressen der Botschaften

Botschaft der Russischen
Föderation in der BRD:

Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 - 229 11 10
Tel. II: +49 (0) 30 - 229 11 29

Deutsche Botschaft in der
Russischen Föderation:

Uliza Mosfilmowskaja 56
119 285 Moskau
Tel.: +7 (0) 495 - 937 95 00
Fax: +7 (0) 499 - 783 08 75

Botschaft der Russischen
Föderation in Österreich:

Reisnerstraße 45-47
1030 Wien
Tel.: +43 (0) 1 - 712 12 29
Fax: +43 (0) 1 - 712 33 88

Österreichische Botschaft in
der Russischen Föderation:

Starokonjuschennij pereulok
119034 Moskau
Tel.: +7 (0) 495 - 780 60 66
Fax: +7 (0) 495 - 937 42 69

Botschaft der Russischen
Föderation in der Schweiz:

Brunnadernrain 37
3006 Bern
Tel I: + 41 (0) 31 - 352 05 66
Tel. II: + 41 (0) 31 - 352 64 65
Fax: + 41 (0) 31 - 352 55 95

Schweizer Botschaft in der
Russischen Föderation:

Serpov per. 6
RF - 119121 Moscow
Tel I: +7 (0) 495 - 258 38 30
Tel. II: +7 (0) 499 - 681 13 52
Fax: +7 (0) 495 - 580 75 34

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