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Amtliche Hinweise
An dieser Stelle erhalten Sie amtliche Informationen zu konsularischen Angelegenheiten, Visabestimmungen und Sicherheitshinweisen.
Sicherheitshinweise
In einigen Teilen Russlands bestehen akute Reisewarnungen, weshalb immer empfohlen wird, die Informationen des Auswärtigen Amtes zu sichten.
Darüber hinaus gelten für manche Gebiete und Landesteile besondere Regeln, welche eine spezielle Erlaubnis erfordern, um diese Regionen betreten zu dürfen. Dies gilt insbesondere für die Grenz- und grenznahen Gebiete der Russischen Föderation sowie für Teile des Nordkaukasus.
Visabestimmungen
Um nach Russland einzureisen, benötigen deutsche Staatsangehörige derzeit grundsätzlich einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach dem Ausreisedatum gültig sein muss. Darüber hinaus ist im Moment für Reisen in das russische Staatsgebiet ein Visum notwendig, welches vor der Einreise in einer der russischen Auslandsvertretungen zu beantragen ist.
Um eine Einreise für touristische Zwecke zu erhalten, ist derzeit grundsätzlich eine Einladung vorzuweisen. Diese kann man direkt von Freunden oder der Familie erhalten oder auch über ein Reisebüro beziehen. Vorteil der Reisebürovariante ist, dass sich dieses im Regelfall um alle bürokratischen Belange kümmert und damit eine unbeschwerte Reise garantiert ist. Ich selbst nutze gern den Weg über Reisebüros, die sich auf Russland spezialisiert haben, da diese häufig bereits über eine entsprechende Infrastruktur verfügen.
Für die Beantragung eines Visums muss darüber hinaus ein Versicherungsschein vorgelegt werden, da in Russland eine Krankenversicherungspflicht gilt. Welche Unternehmen diesbezüglich von der Auslandsvertretung akzeptiert werden, kann der Internetpräsenz der russischen Botschaft entnommen werden. Darüber hinaus ist für eine Einreisegenehmigung grundsätzlich ein Kontoauszug notwendig oder eine anderweitige Garantie, die die Rückreisewilligkeit des Besuchers garantiert. Als Nachweis dafür kann auch ein regelmäßiger Einkommensnachweis, ein Nachweis über Wohneigentum o.ä. angesehen werden. Für Geschäftsreisen ist weiterhin die Registrierung der eigenen Firma vonnöten oder bei Angestellten bzw. Arbeitern die im Auftrag ihrer Firma reisen, eine Bestätigung des Arbeitgebers. Da sich die notwendigen Unterlagen ändern können, wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies keine abschließende Aufzählung ist. Für nähere Informationen zu den erforderlichen Dokumenten wenden Sie sich bitte direkt an die russischen Botschaft in Berlin.
Aufenthaltsregularien
Nach der Einreise in das russische Staatsgebiet ist zur Zeit eine Anmeldung erforderlich, da in Russland eine Registrierungspflicht besteht. Diese muss innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (FMS) des Aufenthaltsortes über den Gastgeber (z.B. den russischen Partner eines deutschen Reisebüros) erfolgen, der im Visum angegeben ist. Sollte die Reise in ein Hotel führen, kümmert sich der Hotelbetrieb im Regelfall um die Registrierung. Für weitere Informationen zu diesem Verfahren möchte ich an die russischen Auslandsvertretungen verweisen, da nur diese rechtsverbindliche Auskünfte zu russischen Gesetzmäßigkeiten geben kann.
Sollten Sie beabsichtigen im Grenzgebiet zwischen Russland und Polen oder Russland und Litauen Wanderungen vorzunehmen, sollten Sie zwingend auf die Grenzsteine achten, wenngleich diese teilweise weit voneinander entfernt stehen. So führt jeder illegal Übertritt zu einer Festnahme und kann mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet werden.